5 5. Gemäss Kaufvertrag vom 25. August 2010, Ziffer 2, hat A. u.a. seinen Anteil am Grundstück Gemeinde B. Grundbuchblatt Nr. 1000 (ein Drittel) «den übrigen Miteigentümern im Verhältnis deren heutigen Quoten» übertragen. Diese Veräusserung hat zur Folge, dass die Wertquoten neu wie folgt lauten: C.: 1/8; D.: 1/6; E.: 1/6; F.: 1/6; G.: 3/16; H.: 3/16. Die Gegenleistung für den Grundstückerwerb besteht unbestrittenermassen im amtlichen Wert des veräusserten Drittels (Fr. 17'433.35), anteilmässig aufgeteilt entsprechend den Wertquoten der Erwerberinnen und Erwerber.