Steuersubjekt ist der Erwerber oder die Erwerberin eines der Handänderungssteuer unterliegenden Grundstücks oder Rechts. Er oder sie ist Träger oder Trägerin der Verpflichtungen, welche aus dem Steuerrechtsverhältnis als Veranlagungsverhältnis und Schuldverhältnis entspringen, sowie der Befugnisse, die damit verbunden sind. Steuersubjekt, als Träger von Rechten und Pflichten, setzt demnach Rechtsfähigkeit voraus (vgl. dazu PETER RUF, Handänderungsabgaberecht, Diss. Bern 1985, S. 22 f. und S. 24).