A. Mit Kaufvertrag vom 25. August 2010 verkaufte A. seinen Miteigentumsanteil am Grundstück Gemeinde B. Grundbuchblatt Nr. 1000 an die übrigen Miteigentümer, C., D., E., F., G., und H.. Am 27. Mai 2011 meldete der verurkundende Notar I. den Kaufvertrag zur grundbuchlichen Behandlung beim Grundbuchamt an. Im Rahmen der Selbstdeklaration der Handänderungssteuer reichte er für jeden verbleibenden Miteigentümer eine gesonderte Deklaration ein.