Die grosse Zahl von betroffenen Dienstbarkeiten (vgl. Beilagen Nrn. 20 und 25 zur Beschwerdevernehmlassung) führte im vorliegenden Fall dazu, dass eine Vielzahl von Belegen hervorgeholt, kopiert und verifiziert werden musste. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten sorgfältig erledigt werden müssen, da Fehler bei der Grundbuchführung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können.