9 5.4 Im vorliegenden Fall hat das Grundbuchamt beim Grundstück Nr. 1000 zehn Belege kopiert und gestützt darauf 50 Dienstbarkeiten, zwei Anmerkungen und drei Grundpfandrechte bereinigt. Beim Grundstück Nr. 2000 hat es vier separate Belege kopiert sowie 15 Dienstbarkeiten, eine Anmerkung und zwei Grundpfandrechte bereinigt. Dabei hat es jeweils den aktuellen Grundbuchauszug ausgedruckt, die entsprechenden Belege hervorgeholt und sie kopiert.