8 Mindestgebühr von 300 Taxpunkten nur bei Planänderungen ohne jegliche Bereinigungen zu erheben ist. Die Gebühr nach Ziff. 1.4 Anhang IV B GebV ist geschuldet für «Verrichtungen im Zusammenhang mit einer Planänderung». Solche Verrichtungen sind typischerweise Bereinigungen. Die Erhebung der Mindestgebühr für Verrichtungen kann daher insbesondere auch bei einer bloss geringfügigen Bereinigung angemessen sein.