7 In seiner Vernehmlassung hat das Grundbuchamt zu diesen Rügen zunächst ausgeführt, die Mindestgebühr von Fr. 300.– werde praxisgemäss nur in Fällen ohne jegliche Bereinigungsarbeiten auferlegt. Im Zusammenhang mit den hier interessierenden Planänderungen sei von folgendem Zeitaufwand auszugehen: