Anhang IV B GebV). Diese betragen für die Eintragung des Eigentümerin oder des Eigentümers 200 Taxpunkte (Ziff. 3.1.1 Anhang IV B GebV), was bei einem zweifachen Eigentumsübergang und gemeinschaftlichem Erwerb in einem der beiden Fällen zu dem in Rechnung gestellten Betrag von Fr. 420.– führt. Das Grundbuchamt hat demnach die einschlägigen Tarifbestimmungen korrekt angewendet.