4.2 Unter dem Titel «Eigentum» legt die GebV fest, dass die Gebühr für die Eintragung der Eigentümerin oder des Eigentümers für das erste Grundstück 200 Taxpunkte beträgt. Wird das Grundstück gemeinschaftlich erworben, beträgt die Gebühr für jede weitere Erwerberin oder für jeden weiteren Erwerber 20 Taxpunkte. Erwirbt dieselbe Eigentümerin oder derselbe Eigentümer oder dieselbe Eigentümergemeinschaft mit demselben Erwerbsakt mehrere Grundstücke, beträgt der Zuschlag 20 Taxpunkte (Ziff. 3.1.1 Anhang IV B GebV).