4 Arbeit von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern 90 Taxpunkte, für jene von geschäftsleitenden Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwaltern 170 Taxpunkte pro Stunde verrechnet (BVR 2003 S. 525 E. 4b). 3.3 Das Grundbuchamt führt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 29. Februar 2012 aus, es habe die angefochtene Gesamtgebühr wie folgt berechnet: