A. A. und B. sind Eigentümer des Grundstücks Gemeinde C. Gbbl. Nr. 1000. Mit Tauschvertrag vom 18. Mai 2011 vereinbarten sie mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Nr. 2000 die Abtretung von je einer Fläche von 10 m2 der beiden Grundstücke zwecks Bereinigung der gemeinsamen Grenze. Am 24. Juni 2011 ersuchte Notar D. das Grundbuchamt um Eintragung der Parzellierung und Vereinigung sowie um Vornahme der durch den Abtausch notwendig gewordenen Bereinigungen der Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Anmerkungen. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2011 stellte das Grundbuchamt für die grundbuchlichen Einschreibungen eine Gebühr von Fr. 1’310.− in Rechnung.