Grundbuchgebühren Beim Tauschvertrag wird jede Vertragspartei mit Bezug auf die von ihr versprochene Sache als Verkäufer und mit Bezug auf die ihr zugesagte Sache als Käufer behandelt (E. 4). Führt die Tarifierung eines Grundbuchgeschäfts zu Gebühren, die in einem krassen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen, kann das Grundbuchamt angemessene Reduktionen verfügen (Anhang IV B Ziff. 1.5.1 der Gebührenverordnung).