13 Dem Generalversammlungsprotokoll des Vereins Y. lässt sich der Wille des Vereins zu seiner Auflösung und zur Übertragung des Vermögens auf den neu gegründeten Verein X. entnehmen. Bezüglich der Art und Weise der Vermögensübertragung ist das Protokoll indessen nicht eindeutig: Zwar beschloss die Generalversammlung die Übertragung der Aktiven und Passiven auf den neu gegründeten Verein X., was auf den ersten Blick auf den Willen zur Fusion nach FusG hindeutet.