Unter Traktandum Ziffer 5 lässt sich der zweiten Protokollversion weiter entnehmen: «In den Statuten des Vereins Y. ist die Auflösung des Vereinsvermögens geregelt. Das Vermögen soll per 01.01.2009 in den neuen Verein fliessen. Die Mitgliederversammlung muss bestimmen, wer über die Verwendung Kompetenzen erhält. Die Präsidentin verliest den Antrag: Die Aktiven und Passiven des Vereins Y. (Betriebs- und Vereinsvermögen) werden per 01.01.2009 auf den Verein X. übertragen.