12 fassung ist allerdings nicht protokolliert. Die beiden Protokolle enthalten demnach höchstens einen Hinweis auf eine beabsichtigte Fusion, vermögen eine solche indessen nicht zu belegen. Nicht einmal ein solcher Hinweis kann schliesslich dem Protokoll der Vorstandssitzung des Vereins X. vom 20. Juni 2011 entnommen werden. Am 9. September 2011 reichte der Beschwerdeführer dem Grundbuchamt eine zweite Version des Protokolls zur Generalversammlung des Vereins Y. vom 16. Mai 2008 ein, welche in wesentlichen Punkten von der ersten Protokollversion abweicht. So wird dort unter Traktandum Ziffer 4 Folgendes ausgeführt: