ROLAND PFÄFFLI, Das Antragsprinzip im Grundbuchrecht unter besonderer Berücksichtigung des Erbgangs, in BN 1985 S. 63 ff., 64). Zur Frage, ob für die Eintragung eines ausserbuchlichen Erwerbsvorgangs auch dann eine ausdrückliche Grundbuchanmeldung gegeben sein muss, wenn er erst anlässlich der Weiterveräusserung geltend gemacht wird, oder ob diesfalls ausnahmsweise eine implizite Anmeldung genügt, haben sich Praxis und Lehre soweit ersichtlich noch nicht geäussert. Die Frage braucht auch vorliegend nicht geklärt zu werden, da die Beschwerde – wie sich nachfolgend zeigen wird – ohnehin abzuweisen sein wird.