In der Folge reichte Notar A. am 9. September 2011 eine beglaubigte zweite Version des Hauptversammlungsprotokolls des Vereins Y. vom 16. Mai 2008 nach, welcher entnommen werden kann, dass der Verein Y. per 1. Januar 2009 aufgelöst und dessen Aktiven und Passiven auf den neu gegründeten Verein X. übertragen werden sollten. Gleichzeitig liess der Notar dem Grundbuchamt einen Nachtrag zur Urschrift Nr. 100 zukommen, worin er feststellte, dass sämtliche Aktiven und Passiven des Vereins Y. per 1. Januar 2009 in den neu gegründeten, interkommunalen Verein X. überführt worden seien und die Liegenschaft Nr. 1000, die im Alleineigentum des Vereins Y. gestan-