Es ersuchte ihn daher um Auskunft darüber, auf welche Erkenntnisse und Dokumente er seine notarielle Feststellung abstütze, wonach der Verein Y. infolge Fusion in den Verein X. umbenannt worden sei. In der Folge reichte Notar A. am 9. September 2011 eine beglaubigte zweite Version des Hauptversammlungsprotokolls des Vereins Y. vom 16. Mai 2008 nach, welcher entnommen werden kann, dass der Verein Y. per 1. Januar 2009 aufgelöst und dessen Aktiven und Passiven auf den neu gegründeten Verein X. übertragen werden sollten.