Diese Unterlagen schickte das Grundbuchamt dem Notar am 4. Juli 2011 zur Beglaubigung zurück. Die beglaubigten Protokolle gingen am 6. Juli 2011 beim Grundbuchamt ein. Am 19. Juli 2011 teilte das Grundbuchamt dem Notar mit, dass die Fusion durch die eingereichten Protokolle in keiner Art und Weise belegt sei. Es ersuchte ihn daher um Auskunft darüber, auf welche Erkenntnisse und Dokumente er seine notarielle Feststellung abstütze, wonach der Verein Y. infolge Fusion in den Verein X. umbenannt worden sei.