Der Anmeldung beigelegt war der am 13. Dezember 2010 durch den Verein X. auf B. indossierte Schuldbrief. Auf entsprechende Aufforderung des Grundbuchamts hin reichte der Notar am 1. Juli 2011 folgende Unterlagen ein, welche die Fusion des Vereins Y. in den Verein X. belegen sollten: eine Kopie des Protokolls der Gründungsversammlung des Vereins X. vom 16. Mai 2008, eine Kopie des Hauptversammlungsprotokolls des Vereins Y. vom 16. Mai 2008 und eine Kopie des Protokolls der Vorstandssitzung des Vereins X. vom 20. Juni 2011. Diese Unterlagen schickte das Grundbuchamt dem Notar am 4. Juli 2011 zur Beglaubigung zurück.