Unter Ziffer I. stellt der beurkundende Notar einleitend fest, dass «infolge Fusion der Verkäufer als Verein neu in X. unbenannt worden ist». In der anschliessenden Beschreibung der Liegenschaft Nr. 1000 ist als Alleineigentümerin der Verein Y. aufgeführt. Mit Anmeldung vom 15. Dezember 2010 (Eingang beim Grundbuchamt am 20. Dezember 2010) ersuchte Notar A. das Grundbuchamt zudem um Einschreibung von B. als Grundpfandgläubiger des auf Parzelle Nr. 1000 lastenden Na- men-Schuldbriefs im Gläubigerregister (Grundbuchanmeldung Nr. 200). Der Anmeldung beigelegt war der am 13. Dezember 2010 durch den Verein X. auf B. indossierte Schuldbrief.