Die notarielle Rechtslagebescheinigung, wonach das Eigentum an einem Grundstück zufolge Fusion auf den übernehmenden Verein übergegangen ist, ist gestützt auf den schriftlichen Fusionsvertrag und die Fusionsbeschlüsse der beteiligten Vereine auszustellen (E. 4.3.1-4.3.3). Enthält diese öffentliche Feststellungsurkunde nicht alle erforderlichen Angaben bzw. offensichtliche Irrtümer oder Widersprüche, muss sich der Grundbuchverwalter nicht auf sie verlassen und darf er die Beibringung der Fusionsunterlagen als ergänzende Belege verlangen (E. 4.3.4).