Der Einfachheit halber wird vorliegend die Mehrwertsteuer von 8 % auf dem gesamten Betrag von Fr. 826'000.– (= 108 %) abgezogen. Die mehrwertsteuerbereinigten Baukosten betragen somit Fr. 764'814.80 (= 100 %). Dazu wird der Preis für das Grundstück von Fr. 370'000.– addiert, was zu einer Bemessungsgrundlage von Fr. 1'134'814.80 führt. Die Handänderungssteuer (1,8 %) auf dieser Summe beträgt Fr. 20'426.70. Die angefochtene Verfügung vom 3. Februar 2011 ist in teilweiser Gutheissung der Beschwerde entsprechend zu korrigieren.