7. 7.1 Zur Berechnung der Bemessungsgrundlage zog die Vorinstanz den Kaufpreis des Grundstücks von Fr. 370'000.– und die im Baugesuch genannten Baukosten von Fr. 826'000.– heran, was ein Total von Fr. 1'196'000.– ergab. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 4. April 2011 bringt sie vor, inzwischen habe sich aufgrund des Kostenvoranschlags vom 22. Dezember 2010 herausgestellt, dass die Baukosten inkl. Grundstück Fr. 1'470'000.– betragen würden. Entsprechend sei die Handänderungssteuer neu auf diesem Betrag zu erheben.