Nach den Angaben des Architekturbüros sind die Konkurrenzofferten inzwischen vernichtet worden. Als Nachweis für die Freiheit bei der Auswahl der Handwerker listet das Architekturbüro im Weiteren verschiedene Handwerker auf, die ausschliesslich für das Einfamilienhaus des Beschwerdeführers tätig gewesen sein sollen, nicht aber für die übrigen Gebäude der Überbauung E.. Es handelt sich im Wesentlichen um Arbeiten für Fenster, Kücheneinrichtung, Innentüren, Wandschränke, Bodenbeläge, Storen und Gartengestaltung. Dazu ist zu bemerken, dass sich diese Arbeiten auf den Innenausbau und die Umgebungsgestaltung beschränken.