10 28.3.2006, in BN 2006 S. 231; bestätigt mit BGer 2P.114/2006 vom 3.5.2006, E. 2.3). Eine Verbindung von Kauf- und Werkvertrag ist bereits dann gegeben, wenn die Käufer aufgrund der Umstände im Zeitpunkt des Grundstückkaufs verpflichtet waren, später einen Werkvertrag abzuschliessen.