B. Der verurkundende Notar deklarierte und entrichtete die Handänderungssteuer auf dem Betrag von Fr. 370'000.–, also auf dem Kaufpreis des Grundstücks. In seiner Verfügung vom 6. Januar 2011 erhob das Grundbuchamt ausser auf dem Kaufpreis zusätzlich eine Handänderungssteuer auf dem Betrag von Fr. 826'000.–. Dabei handelte es sich um die im Baugesuch genannten Baukosten, welche die Käufer für die Erstellung ihres auf der Parzelle erstellten Einfamilienhauses aufwenden mussten.