a Anforderungen an die Begründungspflicht von Veranlagungen der Handänderungssteuer. (E. 2) b Zusammenrechnung von Landpreis und Werklohn beim Kauf eines Einfamilienhauses, das Teil einer Gesamtüberbauung war. Die umfassende Mitwirkung des Architekturbüros, das für die Gesamtplanung der ganzen Überbauung verantwortlich war, ist ein starkes Indiz dafür, dass der Beschwerdeführer verpflichtet war, die Werkverträge mit den gleichen Unternehmen abzuschliessen, die auch die übrigen Gebäude der Gesamtüberbauung erstellt hatten.