4.4 Im vorliegenden Fall haben die Beschwerdeführer trotz einer entsprechenden Aufforderung des instruierenden Rechtsamts der JGK weder Werkverträge mit dem Architekturbüro F. noch solche mit einzelnen Handwerkern eingereicht. Nebst der Kostenschätzung wurde nur die Offerte für Architekturleistungen vom 27. März 2008 zu den Akten gegeben, aus welcher allein nicht hervorgeht, ob sie auf einem bereits abgeschlossenen Vertrag basierte oder ob sie Teil der Vertragsverhandlungen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses bildete.