rungsauftrag ohne konkrete Aussicht auf das Zustandekommen eines Kaufvertrags über eine Bauparzelle mit späterem Abschluss eines Werkvertrags mit dem Projektbeauftragten nicht eingegangen worden wäre, und umgekehrt (VGE 100.2010.45 vom 8.10.2010, E. 3.4.2). In einem solchen Fall ist die Käuferschaft im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags in ihrer Entscheidung, wie und wann sie das Grundstück überbauen will, nicht mehr frei.