Eine Verbindung von Kauf- und Werkvertrag ist bereits dann gegeben, wenn die Käufer auf Grund der Umstände im Zeitpunkt des Grundstückkaufs verpflichtet waren, später einen Werkvertrag abzuschliessen. Wird von den späteren Käufern wie vorliegend vorerst ein blosser Projektierungsauftrag (Auftrag für Architekturleistungen an Architekt oder Generalunternehmer) erteilt, so kann nach der Rechtsprechung die zeitliche Nähe zum Grundstückkaufvertrag und die Reihenfolge der beiden Verträge ein Indiz dafür sein, dass der Projektierungsauftrag in einem engen sachlichen Zusammenhang zum Kaufvertrag steht bzw. der Projektie-