Kauf der Parzelle in der Gemeinde E. die Absicht hatten, ein (noch zu erwerbendes) Grundstück durch einen Architekten und Generalunternehmer überbauen zu lassen. Weil keine Frage war, dass das Haus auf jeden Fall durch dieses Architekturbüro erbaut werden sollte, konnte die Honorarofferte denn auch unverän-