4.2 Aus der erwähnten Honorarofferte für Architekturleistungen vom 27. März 2008 geht hervor, dass das Architekturbüro F. die Bauarbeiten als Generalunternehmer ausgeführt hat. In der Übersicht der Leistungen (S. 2) finden sich unter dem Titel «Vorbereitungsphase der Ausführung» u.a. die Positionen «Ausschreibung» und «Analyse der Angebote, Vergebungsanträge». Dies deutet darauf hin, dass nicht die Beschwerdeführer, sondern das Architekturbüro die einzelnen Handwerker und Bauunternehmern ausgewählt und beauftragt hat. Diese Honorarofferte bezog sich noch auf ein anderes als das später erworbene Grundstück. Dennoch zeigt sie, dass die Beschwerdeführer bereits ein halbes Jahr vor dem