Honorarofferte für Architekturleistungen vom 27. März 2008 wurde in der Folge unverändert für das Grundstück in der Gemeinde E. übernommen (vgl. Brief Notar und Fürsprecher A. vom 18. Dezember 2009 an das Architekturbüro F.). Am 1. September 2008 reichte das Architekturbüro F. im Auftrag der Beschwerdeführer bei der Gemeinde E. ein Baugesuch ein, das am 30. Oktober 2008 bewilligt wurde. Der Kauf der Bauparzelle in der Gemeinde E. erfolgte am 3. September 2008, also zwei Tage nach Einreichung des Baugesuchs. Das Haus wurde in der Folge erstellt und von den Beschwerdeführern im September 2009 bezogen.