B. Der verurkundende Notar deklarierte und entrichtete die Handänderungssteuer auf dem Betrag von Fr. 177.240.–, also auf dem Kaufpreis des Grundstücks. In seiner Verfügung vom 17. November 2009 erhob das Kreisgrundbuchamt (heute: Grundbuchamt) ausser auf dem Kaufpreis zusätzlich eine Handänderungssteuer auf dem Betrag von Fr. 1'200'000.–. Dabei handelte es sich um die geschätzte Werkvertragssumme, welche die Käufer für die Erstellung ihres auf der Parzelle erstellten Einfamilienhauses bezahlen mussten.