Die Zusammenrechnung von Landpreis und Werklohn ist zu bejahen, wenn vor dem Grundstückkauf ein Projektierungsauftrag an einen Architekten erteilt wurde und dieser Auftrag auch die Einreichung des Baugesuchs beinhaltete. Auf Grund dieses Projektierungsauftrags waren die Bauherren gezwungen, in der Folge auch den Werkvertrag mit diesem Architekten abzuschliessen (E. 4). Impôt sur les mutations (construction vendue clés en main)