11 Demnach entscheidet die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion: 1. 1.1 Die Beschwerde wird gutgeheissen, und die Einspracheverfügung des Grundbuchamts vom 17. September 2010 wird aufgehoben. 1.2 Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Handänderungssteuer im Betrag von Fr. 26'820.– samt Zins seit dem 28. April 2010 an die Schweizerische Post zurückzuerstatten. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben.