Die Auslagen werden in der Kostennote von Rechtsanwalt und Notar D. auf Fr. 581.80 (pauschal 4 % des Honorars) festgesetzt. Sie sind daher entsprechend auf Fr. 260.– zu kürzen. Nach den Angaben von Rechtsanwalt und Notar D. kann seine Klientin, die Schweizerische Post, die Mehrwertsteuer auf dem Anwaltshonorar ganz als Vorsteuer von ihrer eigenen Mehrwertsteuer abziehen. Die Mehrwertsteuer ist daher Rechtsanwalt und Notar D. nicht auszurichten. Zusammen mit den Auslagen ist dem Rechtsvertreter demnach einen Parteikostenersatz von Fr. 7'260.– auszurichten.