6.3.2 In BGE 130 I 96 führte das Bundesgericht aus, der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass die neue Rechtsform der spezialgesetzlichen AG Änderungen mit sich bringen würde und gegenüber der bisherigen Rechtsform der öffentlichrechtlichen Anstalt entscheidende Vorteile habe. Unter anderem bestehe neu die Möglichkeit, mittel- oder langfristig neben dem Bund auch Kantone, Gemeinden und allenfalls Private an der SBB AG zu beteiligen. Das Bundesgericht führte weiter aus, der Gesetzgeber habe folglich die Umwandlung der SBB in eine Aktiengesellschaft als Grund angesehen, die SBB nicht mehr wie bis anhin vollumfänglich von der direkten Bundesteuer zu befreien.