4 ten Anbietern (nicht reservierte Dienste) erbracht werden. Daneben kann die Post in Konkurrenz mit privaten Anbietern weitere Dienstleistungen und Produkte im Bereich des Post- und Zahlungsverkehrs anbieten. Vorbehältlich gesetzlicher Ausnahmen untersteht sie bei diesen «Wettbewerbsdiensten» denselben Regeln wie die privaten Anbieter (Art. 9 PG).