B. Gegen die Einspracheverfügung des Grundbuchamtes führt die Post, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt und Notar D., mit Eingabe vom 18. Oktober 2010 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK). Sie beantragt, «die Einspracheverfügung des Grundbuchamts vom 17. September 2010 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführerin für die mit Kaufvertrag vom 23. Februar 2010 erworbene Stockwerkeinheit Grundbuchblatt Nr. 1000-2 sowie die Miteigentumsanteile Grundbuchblatt Nr. 1000-3-1 bis 1000-3-5 keine Handänderungssteuer zu entrichten habe».