Mit Verfügung vom 25. März 2010 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer auf Fr. 26'820.– (1,8 % von Fr. 1’490'000.–). Dagegen erhob die Post, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar D., am 23. April 2010 Einsprache. Das Grundbuchamt wies diese mit Einspracheverfügung vom 17. September 2010 ab und bestätigte seine Veranlagungsverfügung.