A. Mit Kaufvertrag vom 23. Februar 2010 erwarb die Schweizerische Post (nachfolgend: Post) von den Miteigentümern A. und B. die Stockwerkeinheit Gemeinde C. Gbbl. Nr. 1000-2 sowie die Miteigentumsanteile Gemeinde C. Gbbl. Nrn. 1000-3-1 bis 1000-3-5 zu einem Kaufpreis von insgesamt Fr. 1'490'000.–. In Ziff. 4.4 des Kaufvertrages wurde festgehalten, dass das Kaufobjekt an die X. AG vermietet sei und das Mietverhältnis bis mindestens am 31. August 2014 dauern werde. Am 23. Februar 2010 meldete der verurkundende Notar D. den Grundstückskaufvertrag zur grundbuchlichen Behandlung beim Grundbuchamt an.