C. Mit Eingabe vom 22. April 2010 führt die X. AG Beschwerde bei der Justiz-, Ge- meinde- und Kirchendirektion (JGK). Die Beschwerdeführerin beantragt, die Einspracheverfügung des Grundbuchamts vom 25. März 2010 betreffend Rückerstattung der Handänderungssteuer sei aufzuheben und dem Gesuch auf Rückerstattung der Handänderungssteuer sei unter Kostenfolge stattzugeben.