Rückerstattung der Handänderungssteuer wegen Nichtigkeit des Kaufvertrags a Die Handänderungssteuer ist zurückzuerstatten, wenn der Kaufvertrag ex tunc nichtig ist. Das Grundbuchamt ist befugt zur Prüfung, ob Nichtigkeitsgründe vorliegen. Er ist nicht an einen Vergleich zwischen den Parteien gebunden, in dem diese den Vertrag wegen Nichtigkeit rückabwickelten. b Fall eines Vertrags, der nichtig ist, weil der Vertreter des Verkäufers die Vollmacht überschritt, indem er selbstkontrahierte.