17 GO verankerte öffentliche Aufgabe der Kulturförderung noch wird sie von der Bevölkerung als Staatsaufgabe wahrgenommen. Allein der Umstand, dass sich eine private Institution in einem Vertrag mit dem Gemeinwesen zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet, macht die Tätigkeit nicht bereits zu einer öffentlichen Aufgabe, eine solche Verpflichtung kann auch Ausdruck der Vertragsfreiheit der Parteien sein.