So hielt etwa der Gemeinderat schon in seinem Vortrag vom 28. Januar 2009 an den Stadtrat fest, dass das ehemalige D. gemäss dem Projekt des Vereins I. zwar vorwiegend kulturell, daneben aber – unter Verweis auf den Gastrobetrieb – auch kommerziell genutzt würde (Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat vom 28. Januar 2009 zum Übertrag der Liegenschaft ehemaliges D. vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen, S. 5). Kann aber im Betrieb der Bar keine öffentliche Aufgabe erblickt werden, so dient auch die Vermietung der ehemaligen E. an die F., welche den Gastrobetrieb führt, nicht unmittelbar (mit ihrem Verwendungszweck) der Verwirklichung eines öffentlichen Zwecks.