SSSB 152.01) berät die Abteilung für Kulturelles der Präsidialdirektion der A. Kulturschaffende und Organisationen bei der Projektfinanzierung und vermittelt Infrastruktur, Arbeits- und Proberäume oder Auftrittsmöglichkeiten. Somit stellt die Förderung und Vermittlung des zeitgenössischen Kulturschaffens eine öffentliche Aufgabe der A. dar. Der Baurechtsvertrag vom 21. Juli 2009 hat zur Hauptsache die Errichtung eines Baurechts und die Übertragung der auf Parzelle Nr. 1000 gelegenen Gebäude