3 nössischem Kulturschaffen, insbesondere indem günstige Arbeitsräume für KünstlerInnen aller Sparten zur Verfügung gestellt werden; zu diesem Zweck Ü- bernahme des auf dem Grundstück Gbbl. Nr. 1000, O.-platz 30/P.-gasse 40, zu errichtenden Baurechts zu Eigentum; Sanierung und Unterhalt des entsprechenden Gebäudes; professionelle und nachhaltige Bewirtschaftung desselben». Die B. kann auch weitere Massnahmen zur Förderung des Stiftungszwecks ergreifen, arbeitet kostendeckend und erstrebt keinen Gewinn (Stiftungsurkunde vom 22. Mai 2009, Urschrift Nr. 146, Art. 2 der Statuten).