2.2 Im Hinblick auf den Abschluss des Baurechtsvertrages mit der A. errichtete der Verein I. mit Urkunde vom 22. Mai 2009 die Beschwerdeführerin als Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210). Diese bezweckt «die gemeinnützige Unterstützung und Förderung von zeitge-